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Ölheizung und Heizungsgesetz: Was 2026 gilt

Steinmann & Sohn, Stand Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Gesetze und Förderungen ändern sich. Prüfen Sie Einzelfälle mit Ihrem Heizungsbauer oder einer Energieberatung.

Was hat sich geändert?

Das Gebäudeenergiegesetz von 2024, oft „Heizungsgesetz“ genannt, wurde 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Nach Berichten des ADAC ist es seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu setzen, ist entfallen.

Meine Ölheizung läuft. Muss ich etwas tun?

Nein. Eine funktionierende Ölheizung darf weiter betrieben, gewartet und repariert werden. Ein festes Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 ist laut ADAC gestrichen. Langfristig sollen die Brennstoffe zum Heizen ab 2045 aber klimaneutral sein.

Darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt nach einer Übergangszeit eine stufenweise Beimischquote klimaneutraler Brennstoffe, die sogenannte Biotreppe:

AbAnteil klimaneutraler Brennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Die Pflicht zu einer Beratung vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist entfallen. Eine unabhängige Energieberatung kann trotzdem sinnvoll sein.

Was gilt für Vermieter?

Laut ADAC tragen Vermieter, die weiter mit fossilen Brennstoffen heizen, ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte. Ab 2029 übernehmen sie zusätzlich die Mehrkosten für biogene Brennstoffe.

Und die kommunale Wärmeplanung?

Der Heizungstausch ist nicht mehr an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte sollten ihre Wärmepläne bis Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis Juni 2028. Ein Blick in den Plan Ihrer Stadt lohnt sich, etwa wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist.

Was heißt das für Ihren Heizölkauf?

Für bestehende Anlagen ändert sich beim Bestellen nichts. Wenn Sie eine neue Ölheizung planen und Fragen zu Heizöl mit biogenem Anteil haben, sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, welche Qualitäten wir liefern können.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Ölheizung austauschen?

Für eine funktionierende Ölheizung gibt es nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz keine Austauschpflicht. Sie darf weiter betrieben und repariert werden. Stand: Oktober 2026.

Darf ich 2026 noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja. Für neue Öl- und Gasheizungen gilt nach einer Übergangszeit eine stufenweise Quote klimaneutraler Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

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  • Peer SteinmannGeschäftsführer, Heizöl, Diesel und Schmierstoffe
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