Diesel im Betrieb lagern: Eigenverbrauchstankstelle, Winterdiesel und Dieselpest vermeiden
Fuhrpark, Baumaschinen oder Landtechnik: Viele Betriebe halten einen eigenen Dieseltank vor. Das spart Fahrten zur Tankstelle. Es bringt aber Pflichten und Risiken mit sich. In diesem Ratgeber geht es um drei Punkte: die rechtlichen Grundlagen der Eigenverbrauchstankstelle, die richtige Dieselqualität im Winter und den Schutz vor Dieselpest.
Eigenverbrauchstankstelle: Was gilt?
Der Begriff ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) definiert. Die Anlage ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und versorgt nur Fahrzeuge und Geräte des eigenen Betriebs. Die Jahresabgabe darf 100 m³ nicht übersteigen, und nur unterwiesene Personen dürfen sie bedienen. Diesel gilt dabei als deutlich wassergefährdend (WGK 2).
Die wichtigsten Anforderungen aus den Merkblättern der Behörden im Überblick:
- Behälter: Diesel darf nur in dichten, dieselbeständigen Behältern mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis lagern.
- Rückhaltung: Einwandige Behälter gehören in eine dichte, dieselbeständige Auffangvorrichtung ohne Ablauf, die mindestens das Behältervolumen fasst. Bei doppelwandigen Behältern ist sie nicht erforderlich.
- Überfüllsicherung: Tanks brauchen einen Grenzwertgeber, der die vorgeschriebene Abfüllsicherung ermöglicht.
- Zapfventil: Die Entnahme muss über ein selbsttätig schließendes, bauaufsichtlich zugelassenes Zapfventil erfolgen.
- Betriebsanweisung: Das Merkblatt nach Anlage 4 zur AwSV muss gut sichtbar in der Nähe der Anlage hängen.
- Dokumentation: Der Betreiber führt eine Anlagendokumentation mit den wesentlichen Informationen.
Prüfpflicht und Anzeige
Die Prüfpflicht hängt vom Lagervolumen ab. Nach dem Merkblatt des Kreises Kleve (NRW) gilt: Eine oberirdische Anlage der Gefährdungsstufe A ist nicht prüfpflichtig. Stufe B umfasst Volumen über 1 m³ bis 10 m³. Eine oberirdische Anlage dieser Stufe muss vor Inbetriebnahme überprüft werden. Soll eine prüfpflichtige Anlage errichtet oder verändert werden, ist das der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Bei größeren Volumen und in Wasserschutzgebieten gelten strengere Regeln. Über 10 m³ besteht zum Beispiel Fachbetriebspflicht.
Ob eine Baugenehmigung oder Brandschutzmaßnahmen nötig sind, regeln die Länder unterschiedlich. Das muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfragt werden. Auch der Abfüllplatz für das Befüllen aus dem Tankwagen ist ein Thema. Für ältere Anlagen gab es in NRW Ausnahmen, für neue Anlagen sollten Sie sich vorab beraten lassen.
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihre Anlage gelten, muss im Einzelfall mit der Behörde oder einem Sachverständigen geklärt werden.
Winterdiesel im Lagertank
Die Kältefestigkeit wird über den CFPP-Wert beschrieben. Er gibt an, bis zu welcher Temperatur der Diesel noch durch den Filter fließt. Nach DIN EN 590 gelten in Deutschland diese Höchstwerte:
| Zeitraum | Qualität | CFPP höchstens |
|---|---|---|
| 15.04. bis 30.09. | Sommerware | 0 °C |
| 01.10. bis 15.11. | Übergangsware | −10 °C |
| 16.11. bis 28.02. | Winterware | −20 °C |
| 01.03. bis 14.04. | Übergangsware | −10 °C |
Für die Saison 2026/27 beginnt die Winterware also am 16. November 2026. Bis dahin wird noch Übergangsware ausgeliefert.
Für Betriebstanks ist das entscheidend. Ein Lagertank wird nur wenige Male im Jahr befüllt und behält die Qualität seiner letzten Lieferung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung, nicht der des Verbrauchs. Ein Tank, der im Oktober gefüllt wurde, enthält im Januar möglicherweise noch Übergangsware.
So planen Sie vor:
- Prüfen Sie im Herbst den Füllstand und Ihren Verbrauch bis zur ersten Frostperiode.
- Legen Sie eine Nachlieferung gegebenenfalls nach den 16. November. Nennen Sie bei der Bestellung die gewünschte Kälteklasse.
- Schützen Sie Filter, Schläuche und Zapfsäule vor Frost, soweit das möglich ist.
- Setzen Sie Fließverbesserer nur nach Herstellerangaben ein. Sie sind kein Ersatz für die passende Qualität.
Dieselpest vermeiden
Als Dieselpest bezeichnet man Mikroorganismen im Diesel, die sichtbaren Bioschlamm bilden. Der Schlamm kann Filter zusetzen und Motoren stören. Die Keime leben im Wasser am Tankboden und ernähren sich vom Kraftstoff darüber, vor allem vom Biodiesel-Anteil. Nach DIN EN 590 darf Diesel bis zu 200 mg Wasser pro kg enthalten. Kondenswasser kommt im Tank hinzu.
Das Wasser ist der Hebel. Diese Maßnahmen helfen:
- Entwässern: Wasser sammelt sich unten. Tanks sollten möglichst am Bodenablass entwässert werden. Bei länger gelagertem Diesel lohnt eine Probe vom Tankboden.
- Tank gut gefüllt halten: Das verringert den Luftfeuchteeintrag durch die Tankatmung.
- Filter kontrollieren: Kraftstofffilter sollten regelmäßig geprüft und entwässert oder ersetzt werden.
- Standzeiten kurz halten: Der ADAC rät in seinem Bootsratgeber, Diesel spätestens nach sechs Monaten zu verbrauchen oder auszutauschen. Für Betriebstanks gibt es keine feste Frist. Entscheidend ist ein regelmäßiger Umschlag.
- Auf Optik achten: Trübe, dunkle oder flockige Proben sind ein Warnzeichen.
Biozid-Additive können vorbeugen. Bei bereits verschmutzten Tanks ist Vorsicht geboten. Die DLG empfiehlt, den Tank zuerst zu entleeren und zu reinigen. Das Additiv kommt erst danach in den frischen Kraftstoff. Auch Reste von Mikroorganismen nach einer unsachgemäßen Reinigung vermehren sich schnell. Eine Tankreinigung sollte deshalb ein Fachbetrieb übernehmen. Wir vermitteln sie über einen Fachpartner, mehr dazu unter Tankreinigung.
Das Prinzip kennen Sie vielleicht von Heizöltanks. Dort ist Wasser ebenfalls das Hauptproblem. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Heizöl richtig lagern.
Diesel bestellen bei Steinmann & Sohn
Wir liefern Diesel nach EN 590 in Mülheim an der Ruhr, Essen und Duisburg. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Werktagen, frühestens am nächsten Werktag. Sammelbestellungen sind möglich. Neukunden zahlen per EC-Karte oder Vorkasse. Planen Sie die Nachlieferung für den Winter rechtzeitig ein und sprechen Sie uns auf die gewünschte Qualität an.
Mit dem Preis-Wecker behalten Sie die Preisentwicklung im Blick. Für Rückfragen nutzen Sie das Anfrageformular oder rufen Sie uns an: 0208 419050, Mo–Fr 8:00–16:30 Uhr (Juni–August bis 15:30 Uhr). Für Pumpen, Zapfsäulen und Betriebsbedarf finden Sie außerdem unsere Schmierstoffe und den Werkstattbedarf auf der Website.
Quellen
- Shell: Winterdiesel und Anforderungen nach DIN EN 590
- LfU Bayern: Eigenverbrauchstankstellen
- Kreis Kleve: Merkblatt Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff
- Kreis Soest: Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff
- Kreis Minden-Lübbecke: Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoffe
- Hochsauerlandkreis: Informationen zu Eigenverbrauchstankstellen
- ADAC Skipper: Dieselpest – Ursachen, Vorbeugung und Bekämpfung
- DLG: Dieselpest verhindern – Der Diesel-Additiv-Test
- Wikipedia: Dieselpest
- Alois Killisperger: Winterdiesel im Lagertank richtig planen


